Dieser Artikel muss beim Erwerb einer Starterbatterie, gleich welchen Herstellers, als "Pfandbeleg" mit gekauft werden. Dazu sind wir als Anbieter von Starterbatterien gemäß §10 BattG. [Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien] (Fassung vom 26.11.2015) gegenüber dem Privatkunden gesetzlich verpflichtet.
Mit der Rechnung, die Sie von uns erhalten, oder aber auch jedem anderen Beleg (viele Entsorgungsunternehmen oder Verkaufsbetriebe haben eigene Quittungen) können Sie sich dann nach dem Kauf die korrekte Entsorgung Ihrer Altbatterie bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem mit Starterbatterien handelnden Unternehmen bestätigen lassen.
Diesen gestempelten und unterschriebenen Beleg reichen Sie dann bei uns per Mail, per Fax oder per Post (siehe Impressum) bei uns mit Ihren Bankdaten ein (sofern nicht mit Paypal bezahlt) und Sie erhalten den Pfandbetrag erstattet.